Samstag, 24. Januar 2009
 
Hoolingan-Datei zum Krenreiben PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von KPÖ   
Dienstag, 10. Juni 2008

Als skandalös bezeichnet KPÖ-Bundessprecher Mirko Messner die Toleranz der Exekutive gegenüber neonazistischen Randalierern aus Deutschland im Zusammenhang mit dem EU-Spiel Deutschland gegen Polen in Klagenfurt.

Abschiebung von Neonazis angemessene Vorgangsweise

Dabei wurden von der Exekutive am Sonntagabend 157 deutsche Hooligans kurzfristig verhaftet und registriert, trotz eindeutiger strafrechtlich relevanter Delikte jedoch wieder freigelassen und bloß „unter Beobachtung“ gestellt.

Laut NS-Verbotsgesetz und Staatsvertrag ist jede neonazistische Betätigung strafbar und dies ist auch von den Behörden entsprechend zu exekutieren. Bis zu zwei Jahre Haft sieht zudem das Strafgesetzbuch vor, wenn jemand in der Öffentlichkeit fremdenfeindliche Parolen ruft. Das Argument der Exekutive, die Nazi-Parolen der Hooligans hätten sich nicht „gegen bestimmte Personen“ gerichtet und seien in der Menschenmenge nicht zuordenbar gewesen lässt die KPÖ nicht gelten: „Milde ist im gegebenen Fall völlig fehl am Platz, die Abschiebung aller registrierten Hooligans wäre die angemessene Vorgangsweise“, fordert Messner.

Auch wenn die Daten der Neonazis in der Straftäterdatei gespeichert sind, bleibt die Frage, ob die von Innenminister Platter vielzitierte Hooligan-Datei nicht zum Krenreiben ist, wenn offen neonazistischen Fußballfans die Einreise ermöglicht wird und solche Exzesse möglich sind.

Einmal mehr zeigt sich, dass die österreichischen Behörden überaus nachsichtig gegen aus dem Ausland angereiste Rechtsextreme sind. Bei einer Gedenkfeier für die 1945 ums Leben gekommenen kroatische Faschisten in Bleiburg/Pliberk wurden von kroatischen Rechtsextremen ganz offen Uniformen und Symbole der Ustascha-Faschisten zur Schau gestellt. Laut kroatischen Medien hatten österreichische Polizisten auf Anfrage erklärt, diese Symbole seien in Österreich nicht verboten.

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